Rechtliche Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung erfordern unter bestimmten Voraussetzungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA; engl.: „Privacy Impact Assessment“). Wir unterstützten Unternehmen bei der Durchführung.
Für einen weltweit tätigen Verband wurde ein Lösungskonzept entwickelt, mittels dessen die weltweit verteilten Datenbanken mit Mitgliederinformationen privatsphärenfreundlich und performant auf Duplikate überprüft werden können.